Hilfe zu TARMED


Bei der Erfassung einer Leistungsposition aus dem Tarmed-Katalog geben wir die Tarifziffer, das Datum, die Anzahl und die Sitzungsnummer an. Die Sitzungsnummer (=Session) ist immer die Zahl 1. Nur wenn ein Patient mehrmals am selben Tag eine Konsultation hat, so muss für jede weitere Konsultation eine nächst höhere Sitzungsnummer eingetragen werden: 2, 3, ... Alles andere wie Text und Taxpunkte werden automatisch eingesetzt.

Weiterhin muss bei der Erfassung manchmal eine Bezugsziffer angegeben werden. Im Folgenden wird dies erläutert.

Der Tarmed-Tarif ist nach dem Grundsatz von Hauptleistungen und Zuschlagsleistungen aufgebaut.

Hauptleistungen können allein abgerechnet werden. Die Ziffer einer Hauptleistung erscheint auf der Rechnung in der Spalte 'Tarifziffer'.

Zuschlagsleistungen sind dagegen zwingend einer bestimmten Hauptleistung zugeordnet und können nur mit dieser zusammen abgerechnet werden. Die Positionsziffer der Zuschlagsleistung erscheint auf der Rechnung in der Spalte 'Tarifziffer', die Positionsziffer der zugeordneten Hauptleistung in der Spalte 'Bezugsziffer'.

Eine Zuschlagsleistung wird also durch eine Hauptleistung verursacht. Wenn eine Zuschlagsleistung abgerechnet werden soll, so muss deshalb eine zugehörige Hauptleistung in der Spalte 'Bezugsziffer' der Rechnung aufgeführt sein.

Bei den Zuschlagsleistungen sind im Text die Zeichen +, -, (+) oder (-) vorangestellt.

- Beispiel:

Der Facharzt fährt zu einem Spital mit 20 Minuten Wegzeit und führt dort ein 60 Minuten langes Konsilium durch:
AnzahlTarifzifferTextBezugsziffer
1200.2110Konsiliarische Beratung (Konsilium) durch den Facharzt, pro 5 Min.
400.0095+ Wegentschädigung, pro 5 Min.00.2110


Die Positionsziffer 00.2110 'Konsiliarische Beratung (Konsilium) durch den Facharzt, pro 5 Min.' ist eine Hauptleistung. Bei dieser muss keine Bezugsziffer auf der Rechnung erscheinen.

Die Positionsziffer 00.0095 '+ Wegentschädigung, pro 5 Min.' ist eine Zuschlagsleistung. Wenn wir diese abrechnen, müssen wir angeben, welche Hauptleistung zu dieser Zuschlagsleistung geführt hat. Bei einem auswärtigen Konsilium, das eine Wegentschädigung

verursachte, muss also bei der Leistungserfassung von der Position 00.0095 als Bezugsziffer 00.2110 eingesetzt werden.

Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Kumulationsregeln einer Hauptleistung auch für die dieser Hauptleistung zugeordneten Zuschlagsleistungen.

In der Regel ist die Bezugsziffer eine Hauptleistung. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Bezugsziffer eine Zuschlagsleistung ist, d.h. die Zuschlagsleistung ist ein Zuschlag auf eine andere Zuschlagsleistung.

In der Regel können Zuschlagsleistungen nur einmal mit bestimmten Hauptleistungen als Bezugsziffer abgerechnet werden. Ausnahmen sind die mit einem geklammerten Pluszeichen (+) bezeichneten Zuschlagsleistungen, die mit mehreren, nicht näher bezeichneten Hauptleistungen abgerechnet werden können.

Für bestimmte Hauptleistungen und deren Zuschlagsleistungen können Prozentzuschläge abgerechnet werden. Ihr Geltungsbereich und der anzuwendende Prozentsatz sind festgelegt. Ausnahmsweise werden bestimmte Hauptleistungen mit einer prozentualen Reduktion wie bei 07.0310 und 35.0020 abgerechnet.

Ein Beispiel für (+)-Zuschlagsleistungen sind die %-Zuschläge bei Notfällen. Für alle Hauptleistungen, die durch einen Notfall zu Nichtarbeitszeiten ausgelöst wurden, können %-Zuschlagsleistungen abgerechnet werden.

- Beispiel:

Ein Patient kommt notfallmässig wegen einer suizidalen Krise zum Psychiater am Montag um 20:00 in die Praxis gestürmt, das Gespräch braucht 50 Minuten, der Facharzt schreibt ein 100-zeiliges Zuweisungszeugnis und muss den Patienten zur Klinik fahren:
AnzahlTarifzifferTextBezugsziffer
1002.0080Psychiatrische Krisenintervention, pro 5 Min.
1000.2530(+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-1902.0080
800.0100Patiententransport durch den Facharzt, pro 5 Min.
800.2530(+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-1900.0100
100.2285Nicht formalisierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text
100.2530(+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-1900.2285
200.2295+ Nicht formalisierter Bericht, jede weiteren 35 Zeilen Text00.2285
200.2530(+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-1900.2295
100.2520Notfall-Inkonvenienzpauschale B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19


Wie bei diesem Beispiel zu erkennen ist, wird nach jeder Erfassung einer Hauptleistung jeweils die %-Zuschlagsleistung 00.2530 abgerechnet, bei der dann die Anzahl und Bezugsziffer der vorherigen Hauptleistung entspricht. Bei der Position 00.2295 kann ebenfalls die %-Zuschlagsleistung 00.2530 abgerechnet werden: in diesem Fall eine %-Zuschlagsleistung auf eine Zuschlagsleistung.

Wie das Beispiel auch zeigt, bezieht sich bei den mit (+) gekennzeichneten Zuschlagsleistungen die Anzahl auf die Bezugsziffer. Hingegen bezieht sich die Anzahl bei einer mit + gekennzeichneten Zuschlagsleistung auf die Zuschlagsleistung selbst.

Die Notfall-Inkonvenienzpauschale kann nur einmal verrechnet werden, und auf diese darf keine %-Zuschlagsleistung angewendet werden.

Eine umfassende Erläuterung des Tarmed-Katalogs finden wir auf der Webseite

www.tarmedsuisse.ch